Unparteilichkeit

Erklärung der obersten Leitung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Zur Gewährleistung der Unparteilichkeit und Objektivität aller Bewertungen und Entscheidungen ist das Personal der Zertifizierungsstelle:

- unabhängig von finanziellen und kommerziellen Einflüssen, bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen der Auditierung und Zertifizierung
- fachlich weisungsfrei von anderen Geschäftsbereichen

Die oberste Leitung verpflichtet sich, Interessenskonflikte bezüglich Beratung und Zertifizierung innerhalb der ZdS zu vermeiden. Zur Ermittlung von Konfliktpotenzialen werden regelmäßig Risikoanalysen durchgeführt und bewertet.

Sie darf nicht:

- Entwickler, Hersteller Installateur, Verteiler oder Instandhalter des zertifizierten Produkts sein,
- Entwickler, Implementierender, Betreiber oder Betreuer des zertifizierten Prozesses sein,
- Entwickler, Implementierender, Anbieter oder Betreuer der zertifizierten Dienstleistung sein,
- Keine Beratungen für ihre Kunden anbieten oder bereitstellen,
- dort, wo die Evaluierung des Managementsystems des Kunden gefordert wird, keine Beratung oder Audits für ihre Kunden anbieten oder bereitstellen

Entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen gewährleisten die Unabhängigkeit von Entscheidungen in allen Phasen des Zertifizierungsverfahrens. Die oberste Leitung gewährt dem Beirat Einblick in die Risikoanalysen, damit sich dieser ein Urteil über das Gefährdungspotenzial und die Wirksamkeit von zugehörigen Vorbeugungsmaßnahmen bilden kann.

Die Leitung verpflichtet sich zum offenen Umgang mit Beschwerden. Eine angemessene Untersuchung zur Klärung und zweckmäßigen Behandlung von begründeten Beschwerden gehört zur praktizierten Geschäftspolitik der Leitung.

Die oberste Leitung verpflichtet sich zur Sicherstellung einer unabhängigen und objektiven Bewertung von Auditierung und Zertifizierung, um allen interessierten Kreisen Vertrauen zu vermitteln, dass das Zertifizierungsverfahren die festgelegten Anforderungen erfüllt.