Sprachalarmanlagen

Zertifizierung nach DIN 14675


Vertrauen schaffen

Im Ernstfall geht es um Menschenleben! Das sollte nicht vergessen werden. Deshalb ist die Kompetenz eines Unternehmens, besonders in der Sicherheitstechnik, ein sehr wichtiger Faktor. Mit einem Zertifikat nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen belegen Sie genau diese Kompetenz und zeigen das Sie ein vertrauensvolles Unternehmen sind, dass weiß was es tut.

Ob Sie in der Planung, Projektierung, Errichtung, Abnahme, Wartung oder Instandhaltung von Sprachalarmanlagen tätig sind: mit einem Zertifikat der ZdS zeigen Sie Ihre Kompetenz im Umgang mit der Materie. Bei der Wahl des Anbieters dient eine Zertifizierung nach DIN 14675 als wichtige Entscheidungshilfe und dokumentiert hohe Qualität und Kompetenz bei den Themen Brandmeldeanlage sowie Brandschutz. Im Zuge steigenden Wettbewerbs gewinnen solche Entscheidungshilfen immer mehr an Bedeutung.


Voraussetzungen zur Zertifizierung

Bevor die Zertifizierung nach DIN 14675 angegangen werden kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Welche dies sind, möchten wir Ihnen gern näher erläutern.

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die Zertifizierung nach DIN 14675 setzt ein zertifiziertes Qualitätsmanagement (QM) nach der Norm DIN EN ISO 9001 voraus. Ausgenommen von dieser Regelung sind Planungsbüros, die ausschließlich die Phase 6.1 der DIN 14675 bedienen. Bei der Phase 6.1 handelt es sich um die herstellerneutrale Planung, bei der ein QM-Handbuch als Nachweis für die Zertifizierung nach DIN 14675 ausreichend ist. Für Planungsbüros, welche Herstellergebunden planen, wird ein zertifiziertes QM-System vorausgesetzt. Dies gilt ebenso für Errichter, da diese immer Herstellerspezifisch arbeiten.

Verantwortliche Person
Eine weitere Voraussetzung für die Zertifizierung nach DIN 14675 ist die Beschäftigung einer verantwortlichen Person. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welcher die Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 erfolgreich abgelegt hat. Diese Prüfung wird durch ein Zertifikat nachgewiesen und ist unbegrenzt gültig. Das ist jedoch kein Freibrief sich darauf auszuruhen. Normen und Anforderungen ändern sich, weshalb Wissen auch regelmäßig aktualisiert werden muss. Die ZdS prüft während des Zertifizierungsverfahrens u.a. wie dieses Wissen aufgefrischt wird.

Checkliste
Die oben genannten Anforderungen sind die gröberen Bausteine die wichtig für eine Zertifizierung nach DIN 14675 sind. Es gibt aber noch weitere, kleinere, Bausteine die bei einer Zertifizierung abgefragt werden. Wir möchten Ihnen mit unserer Checkliste einen groben Überblick über die Anforderungen einer Zertifizierung geben und Ihnen die "Angst" nehmen. Sie können sich diese Checkliste kostenfrei herunterladen.

Zertifizierungsverfahren

Wir bieten Fachfirmen für Brandmelde- und/oder Sprachalarmanlagen mit unserem Zertifizierungsverfahren die Möglichkeit an, Qualifikation und Kompetenz gemäß den Anforderungen der DIN 14675 mit unserem Zertifikat nachzuweisen. Zugang zu diesem Zertifizierungsverfahren haben alle Unternehmen die Leistungen in folgenden Bereichen erbringen:


  • Planung (Phase 6.1)

  • Projektierung (Phase 6.2)

  • Montage und Installation (Phase 7)

  • Inbetriebsetzung (Phase 8)

  • Abnahme (Phase 9)

  • Instandhaltung (Phase 11)

Um zu prüfen ob Ihr Unternehmen durch uns nach DIN 14675 zertifiziert werden kann, benötigen wir im Vorfeld einige Daten von Ihnen. Wir haben hierzu einen Erhebungsbogen vorbereitet, welcher uns alle notwendigen Informationen liefert. Anhand dieser Daten prüfen wir, ob wir Ihrem Wunsch nach einer Zertifizierung gerecht werden können.
Ist die Machbarkeit der Zertifizierung gegeben und können wir uns dazu verpflichten ein Zertifizierungsverfahren bei Ihnen durchzuführen, erstellen wir ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot. Da wir über ein flächendeckendes Netz an Auditoren verfügen, wird der Aufwand minimiert, was sich letztendlich auch in den geringeren Kosten widerspiegelt. Die Prüfung der Unterlagen und die Erstellung des Angebots nehmen i.d.R. maximal 2 Werktage in Anspruch.
Das Ziel des Audits ist es, die Umsetzung einschließlich der Wirksamkeit der Anforderungen der DIN 14675 und dessen Bezugsnormen zu beurteilen. Dementsprechend muss sich der Auditor vor Ort durch Interviews, Begehungen, Objektbegutachtungen und Prüfung von Dokumenten überzeugen. Die Wirksamkeit der Prozesse werden hinterfragt und die Anwendung der dokumentierten Verfahren überprüft. Am Ende des Audits fasst der Auditor alle Aspekte zusammen und bespricht diese mit Ihnen. Im Anschluß erhalten Sie hierzu einen schriftlichen Bericht in dem alles Besprochene aufgeführt wird.
Ist das Audit erfolgreich bestanden und ggf. alle Nichtkonformitäten beseitigt, erhalten Sie von uns ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bescheinigt Ihnen die Kompetenz nach den entsprechenden Phasen der DIN 14675. Zusätzlich zu dem Zertifikat erhalten Sie optional unser Prüfzeichen. Mit diesem Prüfzeichen können Sie in der Außendarstellung auf Ihre Kompetenz Hinweisen und verschaffen sich somit einen Vorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz.
Bei einer regulären Zertifikatslaufzeit von 4 Jahren, wird im 2. Jahr des Zertifizierungsverfahrens ein Überwachungsaudit fällig. Dieses Überwachungsaudit ist vergleichbar mit dem Audit bei der Erstzertifizierung. Die Überwachung dient der Überprüfung der Einhaltung der Normenforderungen, sowie ggf. der Wahrnehmung von Änderungen, Erweiterungen oder Neuerungen.
Vor dem Ablauf der Zertifizierung kann die ein Re-Zertifizierungsverfahren angestrebt werden, damit das DIN 14675 Zertifikat nahtlos aufrechterhalten bleibt. Dieses Verfahren ähnelt im Umfang dem der Erstzertifizierung.

Nützliche Informationen

Die Laufzeit der DIN 14675 Zertifizierung erstreckt sich i.d.R. auf 4 Jahre. Nach 2 Jahren findet ein Überwachungsaudit statt. Dieses dient dazu, die Einhaltung der Anforderungen der DIN 14675 zu überprüfen, evtl. festgestellte Mängel in Ihrer Umsetzung zu kontrollieren um so die den weiteren Fortbestand des Zertifikats gewährleisten zu können.

Gegen Ende der Zertifikatslaufzeit kann ein Re-Zertifizierungsverfahren beauftragt werden, um eine nahtlosen Übergang zwischen zwei Zertifizierungszyklen gewährleisten zu können. Die Laufzeit beginnt nach erfolgreicher Re-Zertifizierung erneut für 4 Jahre mit einem Überwachungsaudit nach 2 Jahren.

Hier ein Beispiel:
2018: Erst-Zertifizierungsaudit
2020: Überwachungsaudit
2022: Re-Zertifizierung spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zertifizierung
Bei der Kostenaufstellung spielen kommen mehrere Faktoren zusammen, weshalb eine Pauschalisierung der Kosten unfair wäre. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen, ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes und faires Angebot, erstellen können. Da wir auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Auditoren im gesamten Bundesgebiet zurückgreifen können, können wir den Aufwand zusätzlich gering halten.

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